AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 04.08.2011, mit dem Antrag,
- den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;
- der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
(Die Klägerin begehrt gemäß Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäftswerts oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache