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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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EuG Anhängiges Verfahren T-402/11

Aufnahme in die Datenbank am 30.09.2011

EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b ; ZK Art 220 Abs 2 Buchst b ; EWGV 2454/93 Art 872 ; ZKDV Art 872 ; EWGV 2454/93 Art 873 ; ZKDV Art 873

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 29.07.2011, mit dem Antrag,

- den Beschluss, die Erlasssache an die spanische Zollbehörde zurückzuverweisen, für nichtig zu erklären;

- der Kommission aufzugeben, über den Erlassantrag der Prealisur S.L., der für den von Zukan S.L. gestellten Antrag unmittelbar maßgeblich ist, zu entscheiden;

- der Kommission im Hinblick auf ihre Entscheidung über den genannten Antrag aufzugeben, alle erforderlichen Maßnahmen und Schritte - einschließlich solcher gegen die spanische Zollverwaltung - zu erlassen bzw. zu setzen, um über alle Elemente zu verfügen, die für die Entscheidung über die Sache erforderlich sind, einschließlich der Unterlagen, die die Kommission nach ihren Angaben bei der spanischen Zollverwaltung angefordert hat und die diese nicht zur Verfügung gestellt habe;

- der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

(Die Klage ist gegen den Beschluss der Kommission vom 29. Juni 2011 gerichtet, mit dem die Kommission die vorliegende Erlasssache zur Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Erlass von Einfuhrabgaben mit der Begründung an die spanische Verwaltung verwiesen hat, dass sie nicht über hinreichende Informationen für eine Entscheidung über die Sache verfüge. Die spanische Zollverwaltung hatte die genannte Sache zuvor der Kommission auf der Grundlage von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK vorgelegt.)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache

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