UStG § 4 Nr 17 Buchst b ; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g ; EGRL 112/2006 Art 134 Buchst b
Besteuerung der Beförderung von kranken und verletzten Personen
Erfordert es § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, dass die vorhandenen, besonderen Einrichtungen eines Fahrzeuges auch tatsächlich Verwendung im Rahmen des Transports finden?
Kommt eine unmittelbare Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL in Betracht und wird diese Anwendung auch nicht durch Art. 134 Buchst. b MwStSystRL ausgeschlossen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.08.2022, Zurückverweisung