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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren XI R 22/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2021

UStG § 1 Abs 1 Nr 1 ; UStG § 3a ; EUV 282/2011 Art 10

Umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des Leistungsorts bei elektronischen Dienstleistungen

Hat die Klägerin ausreichend nachgewiesen, dass die elektronischen Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger erbracht wurden, der sein Unternehmen im Ausland betreibt, und der Ort der Leistung somit nicht im Inland liegt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2020 (6 K 1789/18)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.10.2023

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