UStG § 4 Nr 1 Buchst b ; UStG § 6a ; UStDV § 17a ; UStG § 3 Abs 6 ; FGO § 60 Abs 3
Beweiskraft eines CMR-Frachtbriefs
Kann eine Regelung wie Art. 9 CMR, die festlegt, dass ein CMR-Frachtbrief bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis über den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages dient, dahingehend modifiziert werden, dass der Beweiswert auch schon dann widerlegt ist, wenn Zweifel bzgl. der Person des Ausstellers (Ausführers) bestehen?
Ist bei Vorliegen eines (grenzüberschreitenden) Reihengeschäfts der Zwischenhändler notwendig beizuladen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 22.11.2023