EGRL 46/2006 ; EWGRL 660/78 ; EWGRL 349/83 ; EWGRL 635/86 ; EWGRL 674/91
Klage der Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg vom 08.01.2010 mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen verstoßen hat, dass es nicht alle Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
- dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.07.2010 (n.v.)