AEUV Art 107 Abs 1 ; EG Art 87 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 18.05.2010, mit dem Antrag,
- Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 TRLIS (Texto Refundido de la Ley sobre el Impuesto de Sociedades) (Körperschaftsteuergesetz) Merkmale einer staatlichen Beihilfe aufweist;
- hilfsweise, Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 TRLIS, wenn er auf Beteiligungserwerbe angewandt wird, die zu einer Kontrollübernahme führen, Merkmale einer staatlichen Beihilfe aufweist;
- der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
(Mit der vorliegenden Klage wird dieselbe Entscheidung wie in den Rechtssachen T-219/10, T-221/10 und T-225/10 angefochten.)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 21.03.2012 (n.v.).