AEUV Art 107 Abs 1 ; EG Art 87 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 21.05.2010, mit dem Antrag,
- Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
(Mit der vorliegenden Klage wird dieselbe Entscheidung wie in den Rechtssachen T-219/10, T-221/10, T-225/10 und T-227/10 angefochten.)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 21.03.2012 (n.v.).