AEUV Art 107 ; AEUV Art 108 Abs 2 ; AEUV Art 108 Abs 3 ; AEUV Art 296
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 26.04.2010, mit dem Antrag,
- die im Schreiben vom 15. Februar 2010 enthaltene Entscheidung der Kommission, mit der diese die Beschwerde der Klägerin zurückweist, für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
(Die Beschwerde betreffe sowohl die Befreiung von der kommunalen Grundsteuer als auch die teilweise Befreiung (in Höhe von 50 %) von der Körperschaftsteuer nach italienischem Steuerrecht.)
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache