EGV 1193/2009
Unternehmen gegen Kommission, Klage vom 17.02.2010 mit dem Antrag,
- die angefochtene Maßnahme für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die sonstigen Kosten und Auslagen aufzuerlegen, die der Klägerin in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstandenen sind.
(Die Klägerin begehrt die Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 der Kommission vom 3. November 2009 zur Berichtigung der Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003, (EG) Nr. 1775/2004, (EG) Nr. 1686/2005 und (EG) Nr. 164/2007 sowie zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006.)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 09.04.2013