EStG § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst b ; EStG § 7i
Zur Frage der AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang zur 1999 erworbenen, denkmalgeschützten Mietwohnung steht.
Kann dieser Vorgang -ohne Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen AfA-Volumen der Wohnung (§ 7 Abs. 5 EStG-AfA-Volumen vorhanden / § 7i EStG-AfA-Volumen schon verbraucht)- dazu führen, dass sich als neue AfA-BMG für die Wohnung inkl. Tiefgaragenstellplatz eine Bezugsgröße aus den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung und den nachträglichen Anschaffungskosten für den Erwerb der Tiefgarage bildet, auf die sodann der bisherige AfA-Satz nach § 7 Abs. 5 EStG angewendet wird?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, unbegründet