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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IX R 14/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2020

EStG § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst b ; EStG § 7i

Zur Frage der AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang zur 1999 erworbenen, denkmalgeschützten Mietwohnung steht.

Kann dieser Vorgang -ohne Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen AfA-Volumen der Wohnung (§ 7 Abs. 5 EStG-AfA-Volumen vorhanden / § 7i EStG-AfA-Volumen schon verbraucht)- dazu führen, dass sich als neue AfA-BMG für die Wohnung inkl. Tiefgaragenstellplatz eine Bezugsgröße aus den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung und den nachträglichen Anschaffungskosten für den Erwerb der Tiefgarage bildet, auf die sodann der bisherige AfA-Satz nach § 7 Abs. 5 EStG angewendet wird?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 29.10.2019 (13 K 201/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, unbegründet

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