EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 15 Abs 2 S 1
Schließt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als Komplementärin das Erzielen freiberuflicher Einkünfte durch die KG auch dann aus, wenn die Beteiligung der Kapitalgesellschaft allein dazu dienen soll, im Falle eines plötzlichen Versterbens des als weiterer Komplementär beteiligten Berufsträgers -ihres Alleingesellschafters- die Auflösung der KG zu verhindern, die Geschäfte der KG allein durch diesen weiteren Berufsträger geführt werden und die Kapitalgesellschaft am Einkommen und Vermögen der KG nicht beteiligt ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 05.09.2023, Zurückverweisung