EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b ; EStG § 20 Abs 4a S 3 ; AO § 42 Abs 2
Der Kläger erwarb zwei gegenläufige Wandelschuldverschreibungen, wovon er eine mit Verlust an eine von ihm beherrschte GmbH veräußert und die andere in XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen gewandelt hat, die er erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte.
Unterliegt bei dieser Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer, und ist die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang?
Ist die Gesamtgestaltung missbräuchlich im Sinne von § 42 Abs. 2 AO, da sie nur unter Einbeziehung des angestrebten Steuervorteils wirtschaftlich sinnvoll ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.05.2024, unbegründet