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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 28/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2021

EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b ; EStG § 20 Abs 4a S 3 ; AO § 42 Abs 2

Der Kläger erwarb zwei gegenläufige Wandelschuldverschreibungen, wovon er eine mit Verlust an eine von ihm beherrschte GmbH veräußert und die andere in XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen gewandelt hat, die er erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte.

Unterliegt bei dieser Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer, und ist die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang?

Ist die Gesamtgestaltung missbräuchlich im Sinne von § 42 Abs. 2 AO, da sie nur unter Einbeziehung des angestrebten Steuervorteils wirtschaftlich sinnvoll ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: FG München Urteil vom 29.09.2020 (5 K 2870/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.05.2024, unbegründet

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