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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 23/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2020

EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 ; EStG § 52 Abs 28 S 16 ; GG Art 3 Abs 1

Verstößt die Versteuerung von Gewinnen aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen, bei denen eine Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich ist, nach Kündigung durch den Emittenten (hier: in den Streitjahren 2015 und 2016) gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, insbesondere die Anwendungsregelung nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG, gegen den Gleichheitsgrundsatz?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 03.07.2020 (12 K 449/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, unbegründet

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