EStG § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 ; EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c ; KStG § 27 Abs 3 ; KStG § 27 Abs 5
Ist bei Leistungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Regiebetriebs an seine Trägerkörperschaft, für die rechnerisch das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt, die Behandlung als Einlagenrückgewähr an die Anwendung der Regelungen nach § 27 Abs. 3 und Abs. 5 KStG gebunden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision