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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 10/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2020

AO § 236 Abs 4 ; AO § 233a ; EStG § 20 Abs 1 Nr 7 ; EStG § 12 Nr 3

1. Haben in überschneidenden Zeiträumen, für die sowohl Prozesszinsen als auch Erstattungszinsen entstehen, Prozesszinsen materiellen Vorrang, so dass Erstattungszinsen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Anrechnung gemäß § 236 Abs. 4 AO in Prozesszinsen "umqualifiziert" werden und eine entsprechende Festsetzung erfolgen muss?

2. Sind Prozesszinsen steuerbare Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 01.04.2019 (2 K 787/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.03.2024, unbegründet

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