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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 59/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.03.2021

AO § 119 Abs 1 ; AO § 125 ; AO § 167 Abs 1 ; AO § 168 Abs 1 ; SchaumwZwStG § 14

Nacherhebung von Schaumweinsteuer:

1. Kann ein Steuerbescheid entgegen seinem eindeutigen Tenor, welcher nicht auf einer offenbaren Unrichtigkeit beruht, aufgrund des Bescheidinhalts ausgelegt werden?

2. Darf die Finanzverwaltung im Bereich des Verbrauchsteuerrechts in Fällen, in denen nicht die Anwendung des Zollrechts in Betracht kommt, neben einer wirksamen Steuerfestsetzung einen ergänzenden Steuerbescheid erlassen, so dass sich für einen bestimmten Lebenssachverhalt die gesetzlich entstandene Steuer nur aus der Zusammenschau mehrerer Steuerbescheide ergibt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes Urteil vom 17.11.2020 (3 K 1069/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.04.2023, unbegründet

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