AO § 47 ; AO § 191 Abs 1 ; AO § 231 ; AnfG § 2 ; AnfG § 3
Wird im Zusammenhang mit angefochtenen Rechtsgeschäften der Grundsatz der Akzessorietät des Duldungsanspruchs im Falle einer Fiskalerbschaft durchbrochen, obwohl dies im Anfechtungsgesetz nicht ausdrücklich normiert ist?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 24.04.2024