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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 54/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2021

StromStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; StromStG § 2 Nr 7 ; EGRL 96/2003 Art 15 Abs 1 Buchst b

Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Ist für die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG für den in BHKW erzeugten Strom aus erneuerbaren Energieträgern rein auf die physikalische Verwendung abzustellen oder ist eine kaufmännisch-bilanzielle Verwendung ebenso ausreichend?

Schließt die Erzeugung von Strom aus einem Erdgasnetz, das ein Gemisch von begünstigtem (aus Biomasse erzeugtem) und nicht begünstigtem Gas enthält von vornherein eine Steuerbefreiung aus?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 24.09.2020 (14 K 2221/18)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 17.01.2023

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