StromStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; StromStG § 2 Nr 7 ; EGRL 96/2003 Art 15 Abs 1 Buchst b
Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Ist für die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG für den in BHKW erzeugten Strom aus erneuerbaren Energieträgern rein auf die physikalische Verwendung abzustellen oder ist eine kaufmännisch-bilanzielle Verwendung ebenso ausreichend?
Schließt die Erzeugung von Strom aus einem Erdgasnetz, das ein Gemisch von begünstigtem (aus Biomasse erzeugtem) und nicht begünstigtem Gas enthält von vornherein eine Steuerbefreiung aus?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 17.01.2023