InsO § 55 Abs 4 ; InsO § 103 ; EnergieStG § 38
Energiesteuer: Stellt die während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens entstandene Energiesteuer eine Masseverbindlichkeit dar?
1. Ist § 55 Abs. 4 InsO a.F. auf die Energiesteuer anwendbar?
2. Sind davon insbesondere auch "Altgeschäfte" umfasst, welche in Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen bestehen, welche bereits vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden waren?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, durcherkannt