EnergieStG § 2 Abs 4 ; EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 5 ; EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b ; EGRL 96/2003 Art 2 Abs 3
Ist das streitgegenständliche Energieerzeugnis, welches aus Resten der Oleochemie hergestellt wird und nach einem Erhitzungsvorgang in Dieselaggregaten verwendet werden kann, nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EnergieStG wie schweres Heizöl zu besteuern ist oder nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit b) EnergieStG wie schwefelarmes Gasöl?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.06.2023, Zurückverweisung