KN Pos 7326 ; KN Pos 8716
Einreihung von sog. Lenk- und Bockrollen.
Waren die streitgegenständlichen Rollen üblicherweise und erkennbar als Teile für Waren der Position 8716 bestimmt und sind somit nach ihrer hauptsächlichen Zweckbestimmung in diese Pos. einzureihen?
Bestehen berechtigte Zweifel an der Gültigkeit der DVO (EU) Nr. 728/2013, weil darin der Inhalt und die Tragweite der Pos. 8716 eingeschränkt wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.02.2023, unbegründet