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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 44/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2020

EStG § 8 Abs 2 S 4 ; EStG § 8 Abs 2 S 2 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2

Dürfen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden oder ist in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 16.10.2020 (8 K 611/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.12.2022, durcherkannt

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