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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren VI R 3/20 (VI R 61/11)

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2020

EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 ; BeitrRLUmsG Art 2 ; BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4 ; GG

Sind Aufwendungen für ein nach erfolgloser vierjähriger Erstausbildung, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviertes weiteres Studium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren VI R 61/11 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 22/14). Das Verfahren VI R 61/11 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 09.11.2011 (2 K 862/09 F)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage

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