UStG § 4 Nr 16 Buchst b ; AO § 67 Abs 2 ; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b
Ist es für die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG i.V.m. § 67 Abs. 2 AO --jeweils in den im Streitzeitraum (2006) gültigen Fassungen-- maßgeblich, ob die (Vergleichs-)Kalkulation der Pflegesätze nach Selbstkostengrundsätzen gemäß der BPflV vor dem vorangegangenen Kalenderjahr erstellt wurde oder kann die (Vergleichs-)Kalkulation auch nach dem vorangegangenen Kalenderjahr erstellt werden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.11.2022, Zurückverweisung