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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 12/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2020

AO § 68 Nr 4 ; AO § 65 Nr 2 ; AO § 65 Nr 3 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a S 3

Fällt die Veräußerung von Hilfsmitteln, also der Handel von Waren unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die gleichen Waren auf dem freien Markt durch dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Marktteilnehmern angeboten werden, unter die Fürsorge für blinde und körperbehinderte Menschen i.S. von § 68 Nr. 4 AO?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 10.04.2019 (5 K 1472/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.11.2022, Zurückverweisung

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