AO § 68 Nr 4 ; AO § 65 Nr 2 ; AO § 65 Nr 3 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a S 3
Fällt die Veräußerung von Hilfsmitteln, also der Handel von Waren unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die gleichen Waren auf dem freien Markt durch dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Marktteilnehmern angeboten werden, unter die Fürsorge für blinde und körperbehinderte Menschen i.S. von § 68 Nr. 4 AO?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.11.2022, Zurückverweisung