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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 22/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.03.2021

EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; HGB § 250 Abs 2 ; HGB § 252 Abs 1 Nr 4

Darf eine Projektentwicklungsgesellschaft, die Honorare für die von ihr zu erbringenden Leistungen nicht entsprechend dem Baufortschritt des jeweiligen Projekts, sondern fortlaufend ratierlich erhält, einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, wenn sie die geschuldeten Leistungen, für die sie bereits Honorare erhalten hat, bis zum Bilanzstichtag noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht hat, sich aber der Zeitpunkt, bis zu dem der Projektentwicklungsvertrag von ihrer Seite vollständig erfüllt sein wird, am Bilanzstichtag nicht zuverlässig bestimmen lässt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 14.07.2020 (10 K 2970/15 F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.07.2023, unbegründet

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