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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 56/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2021

GewStG § 8 Nr 1 Buchst d ; GewStG § 35b Abs 2 ; AO § 350 ; FGO § 40 Abs 2 ; HGB § 247 Abs 2

1. Sind die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. "Mehrwegsteigen" (wiederverwendbare Transportbehältnisse) zum Transport von Obst und Gemüse bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen?

2. Stellen die "Mehrwegsteigen" bei der anmietenden GmbH bewegliche Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens oder (fiktiven) Anlagevermögens dar, die im Eigentum eines Anderen stehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 30.06.2020 (1 K 55/16)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 01.06.2022, unbegründet

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