BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 1 ; BewG § 157 Abs 2 ; BewG § 162 ; BewG § 166
Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer bei kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen:
Ist bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen?
Ist das grundgesetzliche Übermaßverbot verletzt, wenn der vom FA ermittelte Liquidationswert um 21,7 % höher ist als der vom Kläger durch den zeitnahen Verkauf nachgewiesene tatsächliche gemeine Wert des Grundstücks?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.11.2022, Zurückverweisung