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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 39/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.03.2021

BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 1 ; BewG § 157 Abs 2 ; BewG § 162 ; BewG § 166

Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer bei kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen:

Ist bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen?

Ist das grundgesetzliche Übermaßverbot verletzt, wenn der vom FA ermittelte Liquidationswert um 21,7 % höher ist als der vom Kläger durch den zeitnahen Verkauf nachgewiesene tatsächliche gemeine Wert des Grundstücks?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 11.11.2020 (3 K 369/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.11.2022, Zurückverweisung

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