AO § 236 Abs 2 Nr 2
Hat eine Verzinsung gemäß § 236 Abs. 2 Nr. 2 AO auch dann zu erfolgen, wenn die Änderung eines Folgebescheids aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid hätte erfolgen müssen, mithin rechtlich geboten war, aber aus Vereinfachungsgründen unterblieben ist?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.05.2023, Zurückverweisung