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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 48/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.06.2021

EStG § 7g ; GewStG § 7 ; GewStG § 10a ; UmwStG § 2 Abs 4 S 3 ; UmwStG § 20 Abs 6 S 4

Einzelheiten zum Verlustverrechnungsverbot aus § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 bei steuerlicher Rückwirkung der Umwandlung

1. Findet die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, nicht auch bei der Gewerbesteuer Anwendung?

2. Bleibt bei der Berechnung der Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers für § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 ein von diesem im Übernahmejahr in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag außer Betracht?

3. Beschränkt sich die Berechnung eines etwaigen Verlustes des übernehmenden Rechtsträgers nicht auf den Rückwirkungszeitraum, sondern umfasst sie auch den verbleibenden Rest des Wirtschaftsjahres?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.10.2020 (10 K 10192/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.04.2023, durcherkannt

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