KStG § 8d Abs 1 S 5 ; KStG § 8c ; BGB § 133
Keine gesetzliche Ausschlussfrist für den Antrag auf Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags
Kann das in § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG formulierte Antragsrecht bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheids rechtswirksam ausgeübt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision