UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a ; AO § 67a
Besteuerung von Umsätzen eines gemeinnützigen Sportvereins
Können die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 EUR monatlich übersteigen (Nr. 32 AEAO zu § 67a AO)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 03.08.2022