EStG § 43 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 49 Abs 1 Nr 5
Ist ein inländisches Kreditinstitut zum Kapitalertragsteuerabzug von Dividenden verpflichtet, wenn der -ausländische- Depotinhaber die entsprechenden Dividendenansprüche wenige Tage vor dem Dividendenstichtag durch Forfaitierungsvertrag an einen anderen -ebenfalls ausländischen- Rechtsträger veräußert hat? Tritt die Sperrwirkung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nur ein, wenn die Einkünfte bei dem beschränkt steuerpflichtigen Bezieher tatsächlich der Besteuerung unterworfen werden können?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, durcherkannt