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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 21/19

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2020

EStG § 43 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 49 Abs 1 Nr 5

Ist ein inländisches Kreditinstitut zum Kapitalertragsteuerabzug von Dividenden verpflichtet, wenn der -ausländische- Depotinhaber die entsprechenden Dividendenansprüche wenige Tage vor dem Dividendenstichtag durch Forfaitierungsvertrag an einen anderen -ebenfalls ausländischen- Rechtsträger veräußert hat? Tritt die Sperrwirkung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nur ein, wenn die Einkünfte bei dem beschränkt steuerpflichtigen Bezieher tatsächlich der Besteuerung unterworfen werden können?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 17.05.2019 (4 K 720/16)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, durcherkannt

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