Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 11/19 (VIII R 9/15)

Aufnahme in die Datenbank am 19.12.2019

AO § 90 Abs 2 ; FGO § 76 Abs 1 S 4 ; GG Art 103 Abs 1 ; ZPO § 373

Hat eine Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung zu erfolgen, wenn ein Kläger erst im Laufe der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung Anlass zur Benennung eines Auslandszeugen sehen muss, zu diesem Zeitpunkt aber weder den Zeugen unmittelbar stellen noch dessen ladungsfähige Anschrift angeben kann?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 24.07.2014 (8 K 1324/10)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

Seite drucken