EnergieStG § 57 Abs 2 ; EnergieStG § 57 Abs 1 ; EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 13
Gewährung einer Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Handelt es sich bei der Pilzzucht um Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 57 Abs. 2 EnergieStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision