KStG § 8 Abs 3 S 2 ; GewStG § 8 Nr 1 Buchst e
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
Gehört - vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 14.06.2018 III R 35/15 (BFHE 261, 558, BStBl II 2018, 662), nach dem die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Grundbesitz keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen muss - zu den teilweise hinzuzurechnenden Miet- und Pachtzinsen auch die vereinbarungsgemäß vom Mieter übernommene Grundsteuer, obwohl sie bei einem auf eigenem Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb nicht zugerechnet würde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 65/19