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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 6/19 (I R 63/16)

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2019

KStG § 8c ; GG Art 3 Abs 1

1. Verstößt § 8c KStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil der Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips, welches dem Steuerpflichtigen die periodenübergreifende Verlustverrechnung erlaubt, verletzt wird?

2. Das Verfahren I R 63/16 war durch Beschluss vom 23. August 2017 bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis 31. Dezember 2018) ausgesetzt.

3. Das Verfahren I R 6/19 (I R 63/16) wurde durch Beschluss vom 24. Januar 2019 bis zur Entscheidung des BVerfG über das mit Beschluss des FG Hamburg vom 29. August 2017  2 K 245/17 eingeleitete Normenkontrollverfahren (2 BvL 19/17) zur Verfassungsmäßigkeit des § 8c Satz 2 KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ausgesetzt.

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 28.08.2015 (1 K 21/14)

Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 24.01.2019)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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