KStG § 8c ; GG Art 3 Abs 1
1. Verstößt § 8c KStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil der Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips, welches dem Steuerpflichtigen die periodenübergreifende Verlustverrechnung erlaubt, verletzt wird?
2. Das Verfahren I R 63/16 war durch Beschluss vom 23. August 2017 bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis 31. Dezember 2018) ausgesetzt.
3. Das Verfahren I R 6/19 (I R 63/16) wurde durch Beschluss vom 24. Januar 2019 bis zur Entscheidung des BVerfG über das mit Beschluss des FG Hamburg vom 29. August 2017 2 K 245/17 eingeleitete Normenkontrollverfahren (2 BvL 19/17) zur Verfassungsmäßigkeit des § 8c Satz 2 KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ausgesetzt.
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 24.01.2019)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.