AO § 233a ; AO § 233a Abs 2a
Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des Bauträgers
Zu welchem Zeitpunkt beginnt der Zinslauf des gegen das FA gerichteten Erstattungsanspruchs des Bauträgers (Leistungsempfänger) wegen der zu Unrecht einbehaltenen und abgeführten Umsatzsteuer?
Liegt in der Rückabwicklung der sog. Bauträgerfälle ein rückwirkendes Ereignis und ist § 233a Abs. 2a AO anzuwenden? Ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Verpflichtung des Bauträgers, dem FA die Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglichen die Umsatzsteuer gegen die Bauleistenden festzusetzen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision