EStG § 20 Abs 1 Nr 6 ; EStG § 22 Nr 5 S 1
Liegt eine gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuernde Direktversicherung -bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen- nur deshalb nicht vor, weil der Vertragsabschluss der Lebensversicherung im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgte?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 44/18