EStG § 20 Abs 6 S 1 ; EStG § 23 Abs 3 S 9 ; EStG § 20 Abs 6 S 5 ; GG Art 3 Abs 1
Ist im Veranlagungszeitraum 2013 eine horizontale ehegattenübergreifende Verrechnung von Altverlusten gemäß §§ 20 Abs. 6 Satz 1, 23 Abs. 3 Satz 9 EStG in Form einer beliebigen Übertragung von Beträgen möglich? Verstößt § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gegen Verfassungsrecht?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 19.07.2021)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.