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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 10/18

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2018

EStG § 11 Abs 2 S 2 ; EStG § 11 Abs 1 S 2 ; AO § 108 Abs 3 ; UStG § 18 Abs 1 S 4

Ist der unbestimmte Rechtsbegriff der "kurzen Zeit" i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 EStG aufgrund der Fallkonstellation, dass eine am 7. Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember aufgrund der Regelung des § 108 Abs. 3 AO erst am 12. Januar fällig wird, mit mindestens 12 Tagen zu bemessen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 07.03.2018 (13 K 1029/16)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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