GewStG § 8 Nr 1 Buchst f
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG für Vorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften geleistet wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.02.2023, durcherkannt