GewStG § 8 Nr 1 Buchst f
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG für Vorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften geleistet wurden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 37/18