EStG § 6 Abs 1 Nr 4
Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt
--Verfassungsbeschwerde--
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 21.03.2023 (nicht zur Entscheidung angenommen).