EStG § 34a Abs 4 S 2 ; EStG § 2 Abs 6 ; SolZG § 3 Abs 2 ; SolZG § 1 Abs 2 ; EStG § 2 Abs 5
Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags:
Ist der Nachversteuerungsbetrag des § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG Einkommen und damit Teil der Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG, so dass hierauf gemäß § 3 Abs. 2 SolZG i.V.m. § 1 Abs. 2 SolZG der Solidaritätszuschlag entsteht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 34/18