KAGG § 40a Abs 1 S 2 ; KAGG § 43 Abs 18 ; EStG § 3c Abs 2 ; KStG § 8b Abs 3 ; GG Art 20 Abs 3
Liegt in der durch § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb-II-Gesetzes von 22. Dezember 2003 angeordneten Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf den Veranlagungszeitraum 2003, wodurch negative Aktiengewinne aus der Beteiligung einer Personengesellschaft an Spezialfonds im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KAGG bei ihren Gesellschaftern nur nach Maßgabe von § 3c Abs. 2 EStG bzw. § 8b Abs. 3 KStG berücksichtigt werden können, eine verfassungswidrige Rückwirkung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 23.06.2020)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.