AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 3 Nr 66 ; FGO § 40 Abs 2
Ist nach Abschaffung der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3 Nr. 66 EStG a.F.) die Tatsache, dass und ggf. in welcher Höhe eine Personengesellschaft einen Sanierungsgewinn erzielt hat, in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen aufzunehmen? Kann das FA im Wege der Verpflichtungsklage zum Erlass der begehrten Feststellung verpflichtet werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.