EStG § 4 Abs 1 S 3 ; EStG § 4 Abs 1 S 4 ; EStG § 52 Abs 8b ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
1. Ermöglichen die Regelungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG und des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (hier: Überführung von Rechten in eine ausländische Betriebsstätte), und ist die rückwirkende Anwendung auf Vorgänge vor dem 1.1.2006 (§ 52 Abs. 8b Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) verfassungsgemäß?
2. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des I. Senats vom 10. April 2013 I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 14.06.2017)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.