KStG § 8 Abs 3 S 2
Stellen die Pensionszahlungen an den früheren Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin, der nach Übertragung seiner Gesellschaftsanteile in den Streitjahren als Mitgeschäftsführer weiterhin Gehalt bezieht, eine verdeckte Gewinnausschüttung dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.